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Corona: Aktuelle Hilfsangebote für Kulturschaffende

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Corona: Aktuelle Hilfsangebote für Kulturschaffende

Die aktuelle Lage stellt gerade für Künstler*innen und Kreative eine enorme Belastung dar. Daher möchten wir euch über die aktuellen Hilfspakete vom Bund sowie vom Land Hessen
und weiteren Institutionen informieren. Hier findet ihr einige der aktuellen Informationen.

NEU: Brückenstipendium Hessische Kulturstiftung
Das neue Stipendienprorgamm des Kulturpakets II für Künstlerinnen und Künstler in Hessen "Perspektiven öffnen, Vielfalt sichern"! ist gestartet.
Die Hessische Kulturstiftung vergibt Brückenstipendien in Höhe von 2500 Euro im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.

Informationen zu dem Programm und zur Bewerbung unter: https://www.hkst.de/de/stipendien/brueckenstipendien/

 

November-Hilfe 2020

neuester Stand:
Zusammenfassung zu den "Novemberhilfen" durch den Bundesverband Freie Dartstellende Künste:
https://darstellende-kuenste.de/de/covid19-pandemie-news/3100-ausserorde...

weitere Infos gibt es unter folgenden Links:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Fin...

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel...
"Antragstellung :
Anträge können in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater,Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder steuerberatenden Rechtsanwalt erfolgen.
Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt, sofern sie bisher noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben.
Als Voraussetzung hierfür benötigen sie ein ELSTER-Zertifikat. Informationen zur Erstellung eines Benutzerkontos für ELSTER und zur Zertifikatsdatei finden Sie auf dem ELSTER-Portal.
Die Antragstellung der Novemberhilfe erfolgt unabhängig von der Überbrückungshilfe."

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen...

 

weitere ältere Links:

es wurden erste weiterführende Informationen zur so genannten November-Hilfe veröffentlicht:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201105-aus...

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen...

Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt bis zu einer Obergrenze von 1 Mio. Euro, soweit der bestehende beihilferechtliche Spielraum des Unternehmens das zulässt (Kleinbeihilfenregelung der EU). Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der durchschnittliche Wochenumsatz im Oktober 2020 oder der durchschnittliche Wochenumsatz seit Gründung gewählt werden.

Die Anträge können in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).

Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein.

 

Härtefall- und Notfallfonds für Künstler*innen vom Kulturamt Frankfurt

- ab vergangenem Mittwoch, 4.11., ist die Einreichung von Zweitanträgen möglich, d.h. Künstler*innen, die bereits eine Förderung durch den Härtefall- und Notfallfonds erhalten haben, können erneut einen Antrag stellen
- die Antragstellung für die in diesem Jahr zur Verfügung stehenden Mittel ist noch bis zum 30.11. möglich
- die Höhe der maximalen Förderung je Antragsteller*in wird ab sofort in Abhängigkeit von der Anzahl der bis zum 30. 11. eingegangenen Anträge festgelegt; Antragsteller*innen wird daher empfohlen, die Höhe der tatsächlich Kosten eines Projektes anzugeben und nicht, wie häufig geschehen, pauschal 1.000 € zu beantragen
- für nicht-rückzahlbare Zuschüsse sind im Rahmen der Projektförderung wie bisher folgende Unterlagen vorzulegen: ein formloses Antragsschreiben, der Nachweis der hauptberuflichen künstlerischen Tätigkeit, der Nachweis des Wohnortes oder Arbeitsmittelpunktes in Frankfurt am Main, Anschrift und Bankverbindung (sowie idealerweise eine Telefonnummer für Rückfragen), eine Projektbeschreibung sowie ein Kostenplan (im Falle von weiteren Drittmittelgebern ein KFP)
- die Prüfung der Anträge erfolgt Anfang bis Mitte Dezember  
- der Härtefall- und Notfallfonds wird voraussichtlich auch im kommenden Jahr in reduziertem Umfang weitergeführt

Weitere Informationen zur Antragstellung unter: https://t1p.de/FFM-Notfallfonds.

Bund
Der Bund hat ein 50 Milliarden Euro Soforthilfen für kleine Unternehmen auf den Weg gebracht.

Hessen
Mit einem Soforthilfeprogramm unterstützt Hessen Kleinunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, Selbstständige, Freiberufler und Künstler, die aufgrund der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzbedrohende Lage
bzw. einen Liquiditätsengpass geraten sind. Der Hessische Wirtschafts- und der Hessische Finanzminister haben dabei klar zum Ausdruck gebracht, dass Zuschüsse nicht nur an Unternehmen, sondern auch
an Soloselbständige sowie Künstlerinnen und Künstler gewährt werden können, die nicht zurückgezahlt werden müssen (link). Weitere Ansprechpartner für Beratung und Hilfestellung sind die Industrie-
und Handelskammern sowie die Handwerkskammern in Wiesbaden, Kassel und Frankfurt. Nur dort erhält man die für relevanten Informationen. Entsprechende Anträge für die Soforthilfe können 
ab Montag, den 30. März online beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden. Hier findet ihr weitere Informationen.

Hessische Kulturstiftung - Hessen kulturell neu eröffnen
Förderprogramm
„Hessen kulturell neu eröffnen“ heißt das Programm des Landes Hessen mit einem Fördervolumen von rund 50 Mio. Euro.  Es ermöglicht den in der Pandemie durch Schließungen, Entlassungen und den Wegfall von Jobs strapazierten Kunst- und Kulturschaffenden sowie Kulturorten einen Neustart und fördert zugleich gezielt innovative Kunst- und Vermittlungsansätze. Das Programm besteht aus drei Bausteinen:
1.  Sofort helfen · Festivals und Spielstätten
2. Übergang meistern · Arbeitsstipendien
3.1 Innovativ neu eröffnen · Projektstipendien
3.2 Innovativ neu eröffnen · Festivals und Spielstätten
Weitere Informationen unter gibt es auf ihrer Website.

Stadt Frankfurt
Kulturdezernentin Ina Hartwig richtet einen ergänzenen Notfallfonds für Kulturschaffende in Frankfurt ein. Hier findet ihr die Informationen zu den Vorausstetzungen und Anträgen.

Künstlersozialkasse (KSK)
Die KSK bietet verschiedene Maßnahmen für Versicherte wie Zahlungserleichterungen / Zahlungsaufschub oder das geschätzte Jahreseinkommen anzupassen. Zu den Maßnahmen für abgabepflichtige Unternehmen
gehören die Verlängerung des Termins zur Abgabe der Meldung abgabepflichtiger Entgeltzahlungen des Jahres 2019, Zahlungserleichterungen sowie die Herabsetzung der monatlichen Vorauszahlung. Weitere
Informationen zu den Anträgen findet ihr hier.

Kurzarbeit
Auf der Website der Agentur für Arbeit gibt es Informationen zu den aktuellen Regelungen zur Kurzarbeit. Dies gilt für Selbstständige, die Mitarbeiter*innen beschäftigen.

Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler
Der BBK rät: Erfassen Sie sowohl alle Honorarausfälle als auch durch Absagen bedingte besondere Belastungen. Die BBK-Dokumentationshilfe finden Sie hier. Eine Sammlung möglicher Einkommenseinbußen finden
Sie hier. Weitere Informationen findet ihr auf ihrer Website.

VG Bild-Kunst
In den nächsten Tagen wird die Bild-Kunst eine Sonderausschüttung an über 30.000 Mitglieder der BG I und II über EUR 11 Mio. anweisen. Weitere Informationen dazu hier.

Kredite
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) bietet im Auftrag des Landes diverse Förderkredite an. Einen Überblick über die Förderkredite und Bürgschaften gibt es auf
der Corona-Seite der WIBank.

Steuerliche Hilfsmaßnahmen
Stundung von Steuerzahlungen und Anpassung von Vorauszahlungen gehören zu den Steu­er­li­che Hilfs­maß­nah­men für al­le von der Co­ro­na-Pan­de­mie be­trof­fe­nen Un­ter­neh­men. Mehr Informationen hier.

Grundsicherung
Grundsicherung kann jede hilfebedürftige Person beantragen, die zu wenige oder keine Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich (und die eigene Familie) sicherzustellen. Aktuelle Informationen findet ihr hier.